Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 19. Oktober 2015 (EO 13 10156) Regeste Die Staatsanwaltschaft hat die Aussagen einer Pfarrerin als aufklärungsrelevant erachtet und infolgedessen eine delegierte Einvernahme dieser Zeugin angeordnet. Sie wäre daher auch gehalten gewesen – wenn die betroffene Zeugin es unterlässt –, bei der vorgesetzten Behörde für die Pfarrerin um eine Ermächtigung zur Aussage zu ersuchen. Wenn in der angefochtenen Verfügung ausgeführt wird, die Zeugin könne sich gültig auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, trifft dies nicht zu.