9 den und auch zu belegen. Dem ist der Beschwerdeführer, der seit Einreichung des Entschädigungsantrags mit jeder Eingabe neue Zahlen errechnete, nicht nachgekommen. Es scheint, dass er nicht offenlegen will, was er verdient. So steht beim „Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse“ ein Netto-Einkommen von CHF 0.00 und bei Bemerkungen: „Momentan lebe ich von meinem Ersparten, Lohnausweis 2011: 233‘417, Lohnausweis 2012: 284‘356“ – dies am 16. April 2014, also zu einem Zeitpunkt, als die Praxis bereits seit viereinhalb Monaten in Betrieb war.