42 Abs. 2 OR). 3.2 Nachdem der Beschwerdeführer am 8. Mai 2015 von der Staatsanwaltschaft aufgefordert wurde, seine Entschädigungsforderung zu belegen, reichte er am 3. August 2015 folgende Dokumente ein: - eine Tabelle mit den von ihm am 16./17./23./24./25. April 2014 geplanten Behandlungen; - eine Tabelle mit den Umsätzen pro Behandler für die Arbeitstage vom 1. bis 30. April 2014 mit den erfassten Leistungen, Medikamente, Technik, Labor etc.; - eine Tabelle mit den Umsätzen pro Behandler für die Monate April bis Dezember 2014;