5 Der Beschwerdeführer und die B.________ GmbH bilden wirtschaftlich eine Einheit (Beilage 3). Er ist Eigentümer sämtlicher Stammanteile des Stammkapitals von CHF 20‘000.00 der B.________ GmbH. Ob die gesamte Entschädigung ihm ausgerichtet oder ob sie aufgeteilt wird, führt wirtschaftlich zum gleichen Ergebnis.“