434 StPO an. Die gemeinsam eingereichte Rechtsschrift enthielt folgende Begehren: „1. Ziff. 6 der Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, im Verfahren BJS 5340/P17 sei insoweit aufzuheben, als die Entschädigung für die wirtschaftliche Einbusse durch Beschlagnahme der Computer Macintosh (Desktop) iMac (03iMac) und Macintosh (Desktop) iMac (06iMac) vom 16. April 2014 bis zum 28. April 2014 und der Ertragsausfall von Freitagnachmittag, 25. April 2014, wegen ED-Behandlung in Bern auf CHF 2‘176.80 festgesetzt wird.