2 Im parallel zu diesem Strafverfahren laufenden arbeitsrechtlichen Zivilverfahren zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin (seiner ehemaligen Arbeitgeberin) schlossen die Parteien am 17. März 2015 einen Vergleich, in welchem die Privatklägerin ihr Desinteresse an der Fortführung des Strafverfahrens erklärte und die Strafanträge zurückzog (Ziff. 2 der Vereinbarung vom 17. März 2015 im Zivilverfahren CIV 14 2273).