1. Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses, Verletzung des Berufsgeheimnisses sowie Verwertung fremder Leistungen fand am 16. April 2014 eine Hausdurchsuchung in den Praxisräumlichkeiten der antragstellenden Dritten, B.________ GmbH, in E.________ statt. Anlässlich dieser Hausdurchsuchung wurden zwei Computer sichergestellt und an den Fachbereich Digitale Forensik zur Sicherung der Daten weitergeleitet. Nach Abschluss dieser Arbeiten wurden die beiden Computer dem Beschuldigten, respektive der antragstellenden Dritten, am 28. April 2014 wieder zurückgegeben.