3. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden zu drei Viertel, ausmachend CHF 750.00, dem Beschwerdeführer und zu einem Viertel, ausmachend CHF 250.00, der B.________ GmbH auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt C.________ - der antragstellenden Dritten, v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (mit den Akten) Begründung: