Ihm wird vorgeworfen, seine damalige Freundin, welche er im Internet kennengelernt und in die Schweiz eingeladen hatte, nach einem verbalen Streit an den Haaren in die Wohnung zurückgezogen und eingesperrt sowie sie am nächsten Tag mit Gewalt festgehalten und vergewaltigt zu haben. Gemäss Anzeigerapprot konnte die Privatklägerin die Wohnung erst ein paar Tage später, nach Intervention ihrer Schwester, verlassen. Nachdem bereits Einvernahmen mit dem Beschwerdeführer und der Privatklägerin stattgefunden hatten, meldete sich die amtliche Rechtsbeiständin der Privatklägerin mit Schreiben vom 1. Juni 2015 bei der Staatsanwaltschaft.