4. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschwerdeführer wegen Vergewaltigung, Nötigung, evtl. Freiheitsberaubung sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zum Nachteil seiner damaligen, aus Brasilien stammenden Freundin C.________. Ihm wird vorgeworfen, seine damalige Freundin, welche er im Internet kennengelernt und in die Schweiz eingeladen hatte, nach einem verbalen Streit an den Haaren in die Wohnung zurückgezogen und eingesperrt sowie sie am nächsten Tag mit Gewalt festgehalten und vergewaltigt zu haben.