Dabei handelte es sich um das Einvernahmeprotokoll von F.________ vom 26. Juni 2015 inkl. Beilagen und den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 26. Juni 2015 sowie die von A.________ am 6. August 2015 gemachten Antworten auf Fragen und Vorhalte im Zusammenhang mit der Einvernahme von F.________. Gegen die Verfügung reichte A.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerde ein. Darin beantragte er die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Entfernung der genannten Aktenstücke bzw. -passagen.