1. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Verfahren wegen Vergewaltigung und Nötigung, evtl. Freiheitsberaubung etc. Mit Verfügung vom 10. August 2015 wies die Staatsanwaltschaft den von A.________ wegen Verletzung seiner Teilnahme- und Mitwirkungsrechten gestellten Antrag auf Entfernung diverser Aktenstücke bzw. -passagen ab. Dabei handelte es sich um das Einvernahmeprotokoll von F.____