2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden bestimmt auf CHF 1‘200.00 und dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Rechtsanwältin D.________ Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (mit den Akten) Begründung: