Diesbezüglich habe die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme nicht weiter ausgeführt, wie eine solche „Prüfung der Identität des Beschuldigten via FABER (insbesondere Foto)“ konkret ablaufe. Weiter seien die im „Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse“ festgehaltenen Angaben nicht nur falsch, sondern offensichtlich und objektiv für jede verständige Person nachvollziehbar