In der Folge zeigte die Kantonspolizei den Beschwerdeführer wegen diverser Delikte bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland an. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern kam anlässlich der Untersuchung der asservierten Blutprobe in seinem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht vom 2. Juni 2015 zum Schluss, dass der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegte Grenzwert für den Nachweis von Kokain im Blut der angehaltenen Person nicht erreicht ist.