Die Person konnte sich während der Kontrolle nicht ausweisen und gab die Personalien des Beschwerdeführers an. Die Angaben wurden anhand des Fahrberechtigungsregisters (FABER) überprüft und das hinterlegte Digitalfoto mit der kontrollierten Person verglichen. In der Folge zeigte die Kantonspolizei den Beschwerdeführer wegen diverser Delikte bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland an.