1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und Ziff. 2 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23. Juli 2015 aufgehoben. Die Kosten des Strafverfahrens, ausmachend CHF 839.40, trägt der Kanton Bern. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 673.90 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.