Verfahrensbeteiligte A.________ v.d. Rechtsanwalt B.________ Beschuldigter/Beschwerdeführer Gegenstand Fahren unter Drogeneinfluss mit Personenwagen / Nichtanhandnahme / Kostenauferlage Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23. Juli 2015 (BM 15 23505) Regeste Wird eine Verletzung der Unschuldsvermutung beanstandet, kann sich das rechtlich geschützte Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entscheids ausnahmsweise aus der Begründung des angefochtenen Entscheids ergeben. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat beschlossen: