13 Abs. 2 BV verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert (BGE 128 II 259 E. 3.2). In Art. 197 StPO werden die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Einschränkung von Freiheitsrechten durch Anordnung von Zwangsmassnahmen konkretisiert. Zwangsmassnahmen können nur angeordnet werden, wenn eine genügende gesetzliche Grundlagen besteht (lit. a), ein hinreichender Tatverdacht vorliegt (lit. b), die damit an-