Ausserdem wird A.________ vorgeworfen, am 25. April 2015 an der unbewilligten Kundgebung «Grenzen töten» teilgenommen zu haben, in deren Verlauf es zu mehreren Sachbeschädigungen gekommen sei. Ausserdem soll sich A.________ am 10. Juni 2015 Polizisten in den Weg gestellt und sich gegen diese gestemmt haben, um zu verhindern, dass sie den Innenhof der F.________ in G.________ betreten. 1.2 A.________ wurde von der Kantonspolizei Bern zur erkennungsdienstlichen Behandlung (inklusive Wangenschleimhautabstrich [WSA] zwecks Erstellung eines DNA- Profils) eingeladen, weigerte sich jedoch, diesen Termin wahrzunehmen.