2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden bestimmt auf CHF 800.00 und vom Kanton Bern getragen. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Kantonspolizei Bern, Herr C.________ - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin B.________ (mit den Aktenkopien) Begründung: