5.3 Den Akten lässt sich entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft am 20. Oktober 2014 beim FPD ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gab. Der Auftrag war an Dr. med. D. adressiert und darin wurde ausdrücklich festgehalten, dass sie zur sachverständigen Person ernannt werde (vgl. S. 1 der Verfügung: „Ich ernenne Sie hiermit zur sachverständigen Person“).