SCHMID, Praxiskommentar 2 Aufl., Art. 121 sowie DERSELBE, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, § 53 N 700 f., behandelt die Frage, ob weitere Erben unter Abs. 2 subsumiert werden können, nicht. Ebenso wenig OBERHOLZER, Grundzüge des Strafprozessrechts, 3. Aufl., S. 197 N 542; GOLDSCHMID/MAURER/SOLLBERGER, Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2008, Art. 121 S. 99 f.; RIEDO/FIOLKA/NIGGLI, Strafprozessrecht sowie Rechtshilfe in Strafsachen, N 896 ff. 3.6 Die Beschwerdekammer ist der Auffassung, dass die beiden Absätze von Art. 121 StPO systematisch in sich geschlossen sind: