3 dass die Universalsukzession rechtsgeschäftlich zustande gekommen ist, die Rechtsnachfolge nach Art. 121 Abs. 2 StPO ausschliesst. Diese Frage hatte die Beschwerdekammer allerdings nicht zu beantworten, weil es der Beschwerdeführerin einzig um die Privatklägerstellung im Strafpunkt ging, welche von Art. 121 Abs. 2 nicht erfasst ist. Im selben Fall bestätigte das Bundesgericht auf Beschwerde hin, dass es von einer engen Interpretation des Art.