Redaktionelle Vorbemerkungen Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland führte gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Betruges, Veruntreuung sowie evtl. ungetreuer Geschäftsbesorgung. Während des laufenden Verfahrens verstarb die Geschädigte und Privatklägerin B. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin fest, dass keine Rechtsnachfolge gemäss Art. 121 StPO stattgefunden habe und dass somit keine Privatklägerschaft mehr am Verfahren teilnehme. Gegen diese Verfügung erhoben die oben aufgeführten Erbinnen und Erben Beschwerde mit dem Antrag, sie seien als Privatklägerschaft im Verfahren zuzulassen. Auszug aus den Erwägungen: […]