SVG nicht erfüllt sind. Der Sinn der parlamentarischen Vorstösse im Rahmen des Handlungsprogramms des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Via sicura) war es, unter anderem durch die Einführung von Art. 90a SVG die Einziehungsvorschriften bei schweren Verstössen gegen Verkehrsregeln einheitlich zu regeln und so zu verschärfen, dass Raser härter getroffen werden (Botschaft zu Via sicura, Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr vom 20. Oktober 2010, BBl 2010 8447ff., S. 8484). Die Folgen der Einziehung nach Art.