Bei beiden Vorfällen soll A. ohne Berechtigung, das heisst trotz entzogenem Lernfahrausweis, gefahren sein. Gestützt auf diesen Sachverhalt verfügte die Staatsanwaltschaft am 2. Juni 2015 die Beschlagnahme der drei Motorfahrzeuge von A., alles Personenwagen BMW 325i, wogegen A. Beschwerde erhob. Auszug aus den Erwägungen: