Redaktionelle Vorbemerkungen A. wird vorgeworfen, sich am 3. April 2015 einer Kontrolle durch die Polizei zu entziehen versucht und bei seiner Flucht durch die Stadt B. mit seinem Personenwagen BMW 325i mehrere Verkehrsunfälle, teilweise mit Verletzten, sowie Geschwindigkeitsübertretungen gemäss Art. 90 Abs. 4 SVG begangen zu haben. Ihm wird ferner vorgeworfen, mit einem weiteren Personenwagen, ebenfalls einem BMW 325i, am 16. November 2014 einen Verkehrsunfall in der Ortschaft C. verursacht zu haben. Bei beiden Vorfällen soll A. ohne Berechtigung, das heisst trotz entzogenem Lernfahrausweis, gefahren sein.