Regeste Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, wonach bei der Abweisung eines Wiederherstellungsgesuchs Art. 417 StPO keine hinreichend klare gesetzliche Grundlage für die Kostenauferlage an die gesuchstellende Partei darstellt. Redaktionelle Vorbemerkungen A. verlangte die Wiederherstellung des verpassten Termins der Hauptverhandlung. Das erstinstanzliche Gericht wies dieses Gesuch ab und auferlegte A. die Kosten des Wiederherstellungsverfahrens. Auszug aus den Erwägungen: [...]