Ausserdem ist ein Zeugenschutzprogramm aufwändig und nicht alltäglich. 6.3 Schliesslich fragt sich, ob der Beschwerdeführer eine entsprechende Aussage des Sachbearbeiters möglicherweise falsch verstanden haben könnte. Die Verteidigung spricht im Rechtsmittelverfahren selber davon, dass dem Beschwerdeführer angeblich ein Interesse der DEA an einer Zusammenarbeit signalisiert worden sei, wobei er und seine Familie von einem Personenschutz profitieren könnten. Aus der Aktennotiz vom 24. Juni 2014 geht nicht hervor, in welcher Sprache sich der Sachbearbeiter und der Beschwerdeführer unterhalten haben.