Denn unbestrittenermassen erhielten der Beschwerdeführer und sein Verteidiger anlässlich des Unterbruchs nur Kenntnis darüber, dass die DEA zwischenzeitlich über die laufenden Ermittlungen informiert und ein möglicher Schutz seiner Kinder thematisiert worden sei. Dagegen, dass der Sachbearbeiter tatsächlich Personenschutz zugesichert haben soll, spricht ferner der Umstand, dass es nicht in dessen Kompetenz liegt, Entscheide ausländischer Behörden vorwegzunehmen. Ausserdem ist ein Zeugenschutzprogramm aufwändig und nicht alltäglich.