Dass er erst nach Kenntnisnahme der Desinteresseerklärung der ausländischen Behörden mit seinem Verteidiger über die angebliche Zusicherung gesprochen haben will, ist ebenfalls wenig glaubhaft. Wenn die Zusicherung tatsächlich eine unabdingbare Voraussetzung gewesen wäre, hätte erwartet werden dürfen, dass er sich im Rahmen der Einvernahme vom 2. Juli 2013 bzw. spätestens in deren Anschluss mit der Verteidigung betreffend Personenschutz unterhalten hätte.