6. Von einer verbotenen Beweiserhebung kann in der hier interessierenden Konstellation aus folgenden Überlegungen nicht ausgegangen werden: 6.1 Verboten sind alle Massnahmen, welche geeignet sind, eine freie Entscheidung über eine Kooperation mit den Strafbehörden einzuschränken. Der Beschwerdeführer macht geltend, die Angaben betreffend die Kurierfahrten im Ausland bzw. betreffend die im Ausland existierenden Abläufe nur aufgrund der Zusicherung, wonach ihm bzw. seiner Familie Schutz gewährt werde, gemacht zu haben, da er mit allfälligen Aussagen möglicherweise seine beiden Kinder in der Dominikanischen Republik gefährden könnte.