Später hätte sich diese Zusicherung als Makulatur erwiesen. Mit der Zusicherung eines Personenschutzes sei ihm ein Versprechen gemacht worden, welches ihn in seiner Willensfreiheit und Denkfähigkeit beeinträchtigt habe. Er habe sich in einem Irrtum befunden und deshalb Aussagen gemacht, welche er sonst nicht gemacht hätte. Die Aussagen betreffend seine angebliche Kuriertätigkeit unterlägen daher einem absoluten Verwertungsverbot. Auszug aus den Erwägungen: […]