Redaktionelle Vorbemerkungen Der Beschwerdeführer beruft sich bezüglich seiner ab 2. Juli 2013 gemachten Aussagen hinsichtlich der im Ausland getätigten Drogenkurierfahrten auf Unverwertbarkeit. Der Polizeibeamte habe ihm im Nachgang an die Einvernahme vom 24. Juni 2013 und in Abwesenheit der Verteidigung Personenschutz zugesichert, für den Fall, dass er Aussagen zu weiteren Drogenkurierfahrten machen würde; die Drug Enforcement Administration der Vereinigten Staaten (DEA) würde Interesse an einer Zusammenarbeit haben, wobei er und seine Familie von einem Personenschutz profitieren könnten. Später hätte sich diese Zusicherung als Makulatur erwiesen.