Es war aber aktenkundig, dass ein Fugenkratzer am Tatort sichergestellt und dem KTD übergeben worden war. Auch wenn die Sicherstellung zu Handen des KTD dem üblichen Vorgehen entspricht und die Staatsanwaltschaft daraus nicht zwingend auf die tatsächliche Existenz einer auswertbaren biologischen Spur schliessen musste, so wusste die Staatsanwaltschaft zumindest um die Möglichkeit des Spurenfundes auf dem sichergestellten Werkzeug.