6. Zum Zeitpunkt des Erlasses der Nichtanhandnahmeverfügung war die Auswertung der Spuren noch nicht vorgenommen worden. Den Anzeigerapporten vom 24. Dezember 2013 und 5. Januar 2014 ist zudem nicht zu entnehmen, dass sich auf dem Fugenkratzer eine biologische Spur befindet. Es war aber aktenkundig, dass ein Fugenkratzer am Tatort sichergestellt und dem KTD übergeben worden war.