Im Anzeigerapport vom 24. Dezember 2013, auf welchen sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Nichtanhandnahmeverfügung beruft, wurde dieser versuchte Einbruchdiebstahl ebenfalls aufgeführt (S. 5 f.). Es wurde festgehalten, dass ein Werkzeug am Tatort gesichert worden sei. Zudem wird auf den Anzeigerapport vom 5. Januar 2014 verwiesen. Dieser Bericht ist der Staatsanwaltschaft am 3. Februar 2014 zugegangen.