Die Meldung über diesen DNA-Hit ging am 25. Februar 2014 bei der Staatsanwaltschaft Oberland ein. Gestützt darauf nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder auf. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass dieses Beweismittel im Zeitpunkt der Nichtanhandnahme nicht bekannt gewesen sei. 5. Aus dem Anzeigerapport vom 5. Januar 2014 betreffend den versuchten Einbruchdiebstahl an der Brienzerstrasse 16 in Interlaken vom 23. Dezember 2013 geht unter dem Titel Spuren hervor, dass am Tatort ein Einbruchswerkzeug zurückgelassen wurde, welches vermutlich dazu benutzt worden war, das Fenster aufzuwuchten.