Die Diebstähle liessen sich ihm nicht nachweisen, da keine entsprechenden Spuren hätten erhoben werden können. Am 19. Februar 2014 verfasste der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei (KTD) zuhanden der Staatsanwaltschaft einen Bericht, wonach beim Einbruchdiebstahl- Versuch an der Brienzstrasse 16 in Interlaken eine DNA-Spur hatte erhoben werden können, die dem Beschwerdeführer zuzuordnen war (Spuren auf Fugenkratzer, welcher am Tatort aufgefunden worden war). Die Meldung über diesen DNA-Hit ging am 25. Februar 2014 bei der Staatsanwaltschaft Oberland ein.