BK 14 59 Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen Oberrichterin Schnell (Präsidentin), Oberrichter Trenkel, Oberrichter Stucki Gerichtsschreiberin Kurt vom 8. April 2014 in der Strafsache gegen A. amtlich vertreten durch Rechtsanwalt X. Beschuldigter/Beschwerdeführer versuchter Diebstahl, Sachbeschädigung / Wiederaufnahme Regeste Gutheissung der Beschwerde gegen die Wiederaufnahme eines Verfahrens, weil es sich bei der auf dem am Tatort sichergestellten Fugenkratzer befindlichen Spur nicht um ein neues Beweismittel im Sinne von Art. 323 StPO handelt. Auszug aus den Erwägungen: [...]