Vergleichsfälle existieren soweit ersichtlich keine. Bekannt ist u.a., dass das Bundesgericht in einem Fall, in welchem der beschuldigten Person ein Ausreiseverbot verhängt worden war, einen Anrechnungswert von einem Drittel geschützt hat (Entscheid 6B_396/2011 vom 10. Oktober 2011 E. 7.4). Das Kantonsgericht Graubünden hielt in seinem Entscheid