Redaktionelle Vorbemerkungen Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, seine Kinder wiederholt geschlagen und seine von ihm getrennt lebende Ehefrau während einer Auseinandersetzung am Hals gepackt und gewürgt sowie wiederholt mit dem Tod bedroht zu haben. Eine erste polizeiliche Intervention fand im Frühling 2013 statt. Nachdem sich die Ehefrau im Juni 2013 aufgrund weiterer Drohungen erneut bei der Polizei gemeldet hatte, wurde eine Hausdurchsuchung am Domizil des Beschwerdeführers durchgeführt. Anlässlich dieser wurde eine Schrotflinte (ohne Munition) sichergestellt. Daraufhin wurde der Beschwerdeführer in Untersuchungshaft versetzt.