Bekanntlich würden die Mitglieder der Sondereinheit „Enzian“ indessen – sowohl bei der Observation, als auch bei konkreten Einsätzen – in einem exponierten Umfeld arbeiten, wobei von der Gegenseite oft ein sehr hohes Gefährdungspotential ausgehe. Da mit der Offenlegung ihrer Namen zum einen zukünftige Einsätze in Frage gestellt würden, zum anderen aber auch die Gefahr für Leib und Leben der einzelnen Mitglieder erhöht würde, seien die Mitglieder der Einheit nur mit Nummern und nicht mit Namen gekennzeichnet. Zu berücksichtigen sei, dass Art. 149 Abs. 2 lit.