Hinsichtlich der Gefahrenlage räumt die Generalstaatsanwaltschaft ein, dass der Beschwerdeführer bislang keine konkreten Drohungen ausgesprochen habe. Bekanntlich würden die Mitglieder der Sondereinheit „Enzian“ indessen – sowohl bei der Observation, als auch bei konkreten Einsätzen – in einem exponierten Umfeld arbeiten, wobei von der Gegenseite oft ein sehr hohes Gefährdungspotential ausgehe.