Sie führt aus, dass bei Bekanntgabe der Personalien die Gefahr der Identifizierung und Zuordnung zur Sondereinheit bestehe, was zur Gefährdung ihres Einsatzes bei Observationen oder Sondereinsätzen führe. Ausserdem wären die Mitarbeiter des Dezernats Enzian in höherem Mass Vergeltungsmassnahmen aus dem teils gefährlichen Umfeld, in dem sie sich bewegen, ausgesetzt. Die ergriffenen Massnahmen der Polizei müssten dann als hinfällig betrachtet werden. Die vor diesem Hintergrund gewährten Schutzmassnahmen seien ausserdem geeignet.