Urteil 6B_135/2012 E. 1.3.). 6.6 Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Der Strafbefehl und die darin angeordnete Massnahme bilden den Rechtsgrund für die zu prüfende Änderung in eine Unterbringung. Es wird im Massnahmenänderungsverfahren auf das ursprüngliche Urteil in der Sache zurückgegriffen und die nachträgliche Anordnung der Unterbringung darauf ab-