6. 6.1 Die Beschwerdekammer hat in ihrem Beschluss BK 14 331 vom 7. Oktober 2014 festgehalten, dass der Erlass von vorsorglichen Massnahmen gestützt auf Art. 5 JStG auch im Massnahmenänderungsverfahren möglich ist (E. 3.1): Beim Massnahmenänderungsverfahren handelt es sich entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ebenfalls um eine Untersuchung gemäss Art. 5 ff. JStG, nämlich um eine sogenannte Untersuchung zur Person. Der Erlass von vorsorglichen Massnahmen gestützt auf Art.