2 Jugendanwaltschaft während der Untersuchung nur bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts vorsorglich Schutzmassnahmen anordnen. Es sei selbstverständlich, dass ein Massnahmenänderungsverfahren auch bei Volljährigen durchgeführt werden könne. Es werde aber in Abrede gestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anordnung vorsorglicher Schutzmassnahmen während des Massnahmenänderungsverfahrens bei Volljährigen ohne Untersuchung gegeben seien.