BK 14 438 Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen Oberrichter Trenkel (Präsident i.V.), Oberrichter Stucki, Oberrichter Kiener Gerichtsschreiberin Kurt vom 9. Januar 2015 in der Strafsache gegen A. amtlich vertreten durch Rechtsanwalt X. Beschuldigter/Beschwerdeführer wegen Diebstahls, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz / Anordnung der vorsorglichen Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung Regeste Der Erlass von vorsorglichen Massnahmen gestützt auf Art. 5 JStG ist im Massnahmenänderungsverfahren auch gegenüber einem volljährigen Täter möglich.